Seit 1899 im Dienste des Verbraucherschutzes.

Satzung

Satzung

§ 1
Der unter dem Namen „Verein gegen betrügerisches Einschenken“ gegründete Verein verfolgt den Zweck, ganz allgemein gegen das noch immer weitverbreitete schlechte Einschenken vieler Wirte vorzugehen, im besonderen während des Oktoberfestes und der Starkbierzeit sowie in den Bierkellern. Seine Mitglieder wollen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das volle Maß bei der Maß zu erreichen.

§ 2
Mitglieder des Vereins können alle Mitbürger werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag durch das Präsidium. Zum Austritt aus dem Verein genügt eine einfache schriftliche Kündigung gegenüber dem Präsidium.

§ 3
Das Präsidium wird durch die anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit für jeweils fünf Jahre gewählt. Präsidium sind der Präsident und der Vizepräsident.

§ 4
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags (Mindestbeitrag) wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 5
Mitgliederversammlungen des Vereins werden nach Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre, mit einer Frist von einer Woche unter Mitteilung der Tagesordnung vom Präsidium, über die Tagespresse, einberufen. Die Einladung kann auch über die Internetseite des Vereins, durch E-Mail oder per Post erfolgen. Das Präsidium hat das Recht, mit Verlautbarungen und Forderungen an die Öffentlichkeit (Presse und Publikumsorgane) zu treten. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind in einem Protokoll festzuhalten und vom Präsidenten und dem Vizepräsidenten zu unterzeichnen.

§ 6
Behinderte und Bedürftige werden unterstützt.

§ 7
Der Verein hat seinen Sitz in München. Da das schlechte Einschenken hier wohl in absehbarer Zeit nicht verschwinden wird, bleibt der Verein auf unabsehbare Zeit bestehen. Bei Verschulden des Vereins haftet jedes Mitglied mit sechs Euro. Bei Auflösung des Vereins fällt sein Gesamtvermögen der Stadt zu.

§ 8
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

München, 9. September 1970,
zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008

Das Präsidium

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